Pflegedienst

Pflegedienst: Aufgaben, Besonderheiten & Finanzierung

Immer noch schrecken viele Pflegebedürftigen und deren Angehörigen davor zurück, sich einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Dabei könnte dieser sowohl physische als auch psychische Entlastung bringen. Für pflegende Familienmitglieder ist es wichtig, sich kürzere und längere Auszeiten zu nehmen. Dabei können Pflegedienste sehr hilfreich sein!

Was ist ein ambulanter Pflegedienst?

Was ist ein ambulanter Pflegedienst und vor allem welche Aufgaben übernimmt er? Für Pflegebedürftige und deren Angehörigen, die sich zum ersten Mal mit dem Thema Pflege auseinandersetzen, sind die Aufgaben nicht immer ganz klar.

Ambulante, also mobile Pflegedienste sind Dienstleistungserbringer im Gesundheitswesen. Ausgebildete Fachkräfte übernehmen pflegerische und/ oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten bei den Pflegebedürftigen zu Hause.

Es wird prinzipiell unterschieden zwischen:

1.) Häusliche Pflege

Um Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch zu nehmen, muss ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen. Ohne Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung keine Kosten. Um einen Pflegegrad zu erhalten,  muss ein Antrag bei der  Pflegeversicherung gestellt werden. Auch bei einem Pflegegrad 1 können Sie bereits Unterstützung im Alltag, sogenannte Entlastungsleistungen erhalten.

2.) Häusliche Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege (HKP) wird vom Haus-/ Facharzt oder im Rahmen der Entlassung aus dem Krankenhaus verordnet. Die Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht und nach Genehmigung von der Krankenkasse bezahlt. Die häusliche Krankenpflege wird vom Hausarzt ausgestellt, um eine häusliche Behandlung zu ermöglichen und ihn zu entlasten. Die häusliche Krankenpflege wird  auch zur Verkürzung oder Vermeidung eines stationären Krankenhausaufenthaltes verordnet.

Unter die häusliche Krankenpflege fallen Leistungen wie Medikamente richten / verabreichen, eine Injektion von Insulin bei Diabetes Mellitus oder einer Antithrombosespritze nach einer Operation, das Versorgen einer akuten oder chronischen Wunde, das an- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen, uvm.  

Nach einem Unfall oder in der Schwangerschaft können auch Leistungen im Rahmen der Körperpflege und Hilfe im Haushalt über die Krankenkasse genehmigt werden. 

Welche Aufgaben übernimmt der Pflegedienst?

Der Pflegedienst übernimmt die pflegerische Versorgung bei kranken und hilfebedürftigen Menschen in ihrem  Zuhause.

Folgende Aufgaben können übernommen werden:

Grund- und Körperpflege

  • Körperpflege: Große und kleine Körperpflege, also Duschen, Waschen am Waschbecken, Baden, Hilfe beim Toilettengang, Zahnpflege, Rasieren und Kämmen.
  • Ernährung: Hilfe beim mundgerechten Zubereiten der Nahrung sowie Anreichen und Hilfe beim Einnehmen der Mahlzeiten.
  • Mobilität: Hilfe und Unterstützung beim Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, An- und Ausziehen, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Stehen und Gehen.

Hauswirtschaftliche Hilfe

  • Betten beziehen, Putzen von Wohnung und Fenster, Wohnung aufräumen,  Zubereitung von Mahlzeiten, Unterstützung des Hilfebedürftigen bei der täglichen Verrichtung des Haushalts, Einkaufen oder auch Begleitung des Pflegebedürftigen bei Einkäufen, …

Behandlungspflege

  • Das Anlegen und Wechseln von Verbänden, das Richten und Verabreichen von Medikamenten, Kontrolle von Blutzuckerwerten, Verabreichen von Injektionen, …

Mit einem Pflegedienst soll erreicht werden, dass die Familienmitglieder entlastet und der pflegebedürftige Mensch so lange wie möglich zu Hause wohnen bleiben kann.

Wie oft am Tag kommt der Pflegedienst?

Wie häufig wir am Tag, in der Woche oder im Monat diese bei Ihnen einen Besuch leisten, hängt von der persönlichen Pflegesituation ab. Es ist möglich, dass wir Sie in der Zeit von 06:30 Uhr bis 21:00 Uhr mehrmals besuchen. Bei pflegerischen Besonderheiten, wie einer palliativen Begleitung sind Einsätze auch in der Nacht möglich. In pflegerischen Notfällen sind wir über die Rufbereitschaft 24 Stunden an 365 Tagen erreichbar.

Was kostet der Pflegedienst?

Die Kosten für den Pflegedienst sind abhängig von den zu erbringenden Pflegetätigkeiten und der Häufigkeit der Pflegeeinsätze. Manche Pflegebedürftige benötigen nur 1 oder 2 mal die Woche Hilfe, wie zum Beispiel beim Duschen. Schwerstpflegebedürftige hingegen können 3 bis 4 mal am Tag die Hilfe eines Pflegedienstes benötigen.

Deshalb kann man nicht pauschal sagen, welche Kosten anfallen.

Übrigens: Die Kosten, die ein Pflegedienst für seine Leistungen berechnet, werden ihm von den Pflegekassen fest vorgeschrieben – große Preisunterschiede gibt es demnach bei Pflegediensten nicht. Wir sind Mitglied im bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. – welcher für uns die Preisvereinbarungen mit den Pflegekassen regelt.

Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung wird als „Teilkaskoversicherung“ beschrieben. Dies soll bedeuten, dass nicht alle anfallenden Kosten von ihr getragen werden. 

Ist der Pflegebedürftige in einen Pflegegrad 1-5 eingestuft, bezahlt die Pflegeversicherung bis zum jeweils zugewiesenen Höchstbetrag. 

Hier unterscheidet man in Pflegesachleistung / Pflegegeld / Kombinationsleistung.

Die Pflegesachleistung ist bei der Pflegekasse zu vermerken, wenn Sie Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten. Die Pflegesachleistung ist doppelt zu hoch, wie das reine Pflegegeld. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. 

Das Pflegegeld ist bei der Pflegekasse zu vermerken, wenn Sie von einer Pflegeperson (Angehöriger oder Bekannter) versorgt werden. Sie können mit diesem Ihren Helfer finanziell etwas entschädigen.

Die Kombinationsleistung (eine Mischung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld) ist bei der Pflegekasse zu vermerken, wenn Sie sowohl von einem Pflegedienst und einer Pflegeperson (Angehöriger oder Bekannter) versorgt werden. In diesem Fall rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab, nicht verbrauchte Pflegesachleistung wird anteilig als Pflegegeld ausbezahlt. 

Wie Eingangs beschrieben, bezahlt die Pflegeversicherung bis zu einem Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades. Sollte dieser Höchstbetrag überschritten werden, ist weiter fällige Betrag als Eigenanteil privat zu bezahlen. 

Hier finden Sie eine Übersicht der jeweiligen Höchstbeträge. Die Beträge werden pro Monat verfügbar:

 

Um unsere Betriebsausgaben, wie beispielsweise die Leasingraten für den Fuhrpark, die Materialien für das Büro oder anders gesagt, alles was keine Personalkosten sind zu decken, sind wir gezwungen diese Ausgaben über eine Investitionskostenpauschale in Rechnung zu stellen. Die Investitionskosten werden nicht von der Pflegekasse übernommen und sind immer als Eigenanteil zu entrichten.

Werden zusätzlich Leistungen der Behandlungspflege erbracht, das sind z.B. das Richten / Verabreichen von Medikamenten, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, eine Injektion, ein Wundverband, … , übernimmt hierfür die Krankenkasse die Kosten – es wird also nicht von der Pflegesachleistung oder dem Pflegegeld abgezogen. Für die Kostenübernahme ist eine Verordnung häuslicher Krankenpflege, die Ihnen der Haus- oder Facharzt oder im Rahmen der Entlassung das Krankenhaus ausstellt, bei der Krankenkasse zur Genehmigung einzureichen. 

Gerne sind wir Ihnen mit dem ausfüllen der Verordnung behilflich! 

Was tun, wenn der Pflegebedürftige keinen Pflegedienst will?

Als Angehöriger kommt es vor, dass ein schlechtes Gewissen aufkommt, wenn Sie die Fürsorge des Hilfebedürftigen nicht vollkommen selbst übernehmen. Aus reinem Pflichtbewusstsein wird dann häufig kein Pflegedienst in Anspruch genommen. Die Versorgung eines Pflegebedürftigen geht allzu häufig stark an die Belastungsgrenze der Betreuungsperson.

Ein Problem kann auf die Familie zukommen, wenn der pflegebedürftige Senior sich weigert, dass die Pflegemaßnahmen durch einen Pflegedienst durchgeführt werden. Manche pflegebedürftige Menschen beharren darauf, dass sie ausschließlich von einem Angehörigen gepflegt werden – dies kann jedoch auf Dauer zu Überforderungen führen.
Für Pflegebedürftige kann der Einsatz einer fremden Pflegeperson ganz unterschiedliche Gefühle auslösen:

  • Angst davor,
    dass die Kosten nicht bezahlt werden können,
  • von fremden Menschen ausgezogen oder im Intimbereich gewaschen zu werden,
  • fremde Personen in der Wohnung zu haben, usw.

Je genauer bekannt ist, welche Bedenken der Hilfebedürftige hat, umso besser kann man darauf eingehen und gegensteuern.

Diese Problematiken sind für uns nicht unbekannt, wir wissen durch unsere Erfahrung, wie entsprechend auf den Pflegebedürftigen einzugehen ist, so dass der Pflegebedürftige doch noch uns als Pflegedienst zulässt.

Dokumentation und Leistungsnachweise

Auf Basis des Pflegevertrages werden die Pflegemaßnahmen an der zu pflegenden Person festgelegt. Das Pflege-Team muss die Pflegehandlungen in einer Pflegedokumentation festhalten. In der Pflegedokumentation werden auch alle gesundheitlichen Veränderungen festgehalten.

Jede erbrachte Pflegeleistung wird auf einem Leistungsnachweis festgehalten. Anhand dieses Leistungsnachweises erfolgt die am Ende des Monats fällige Pflegeabrechnung mit der Pflegekasse, bzw. bei einem anfallenden Eigenanteil mit dem Pflegebedürftigen.

Kennenlernen, Erstgespräch, Pflegevertrag

Gerne bieten wir Ihnen zu Beginn ein kostenloses Kennenlerngespräch an. Dieses Gespräch findet in der Regel telefonisch oder gerne bei uns im Büro statt. Nach diesem Gespräch können Sie entscheiden, ob wir Ihnen als Pflegedienst zusagen und ob Sie die Pflege zusammen mit uns gestallten möchten.

Im nächsten Schritt führen wir ein sogenanntes Erstgespräch durch. Dieses findet beim Pflegebedürftigen zu Hause oder im Falle eines Krankenhaus- oder Reha Aufenthaltes in der Einrichtung, statt. Sinnvoll ist es, vor Beginn, einen Besuch in den Räumlichkeiten des Pflegebedürftigen zu ermöglichen, da so die Pflegesituation besser eingeschätzt werden kann.

Unsere Pflegedienstleitung wird unseren Pflegedienst und die Dienstleistungen vorstellen und mit Ihnen individuell den persönlichen Hilfebedarf besprechen und planen.

Beim Erstgespräch wird oft auch schon der Bedarf an Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln besprochen, die für die pflegerische Versorgung nötig sind. Bei der Beantragung der benötigten Hilfsmittel sind wir Ihnen gerne behilflich!

Im Rahmen des Erstgesprächs wird der vorgeschriebene Pflege- und Betreuungsvertrag geschlossen. Sie erhalten von uns einen Kostenvoranschlag, der die vereinbarten zum jetzigen Zeitpunkt aufzeigen, so wissen Sie, welche finanziellen Forderungen auf Sie zukommen werden.

 

Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern

Die Pflege zuhause beinhaltet nicht nur die Betreuung der pflegebedürftigen Menschen durch den Pflegedienst. Ambulante Pflege ist viel mehr. Ständig ergeben sich irgendwelche Änderungen: Der Patient bekommt neue Medikamente oder neue Therapien verschrieben, ein Krankenhausaufenthalt steht an oder eine Reha, der Gesundheitszustand verschlechtert sich, es müssen neue Diagnosen gestellt werden wozu weitere Fachärzte benötigt werden, usw.

Die Patientenversorgung muss gut koordiniert werden. Daher arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern in einem Netzwerk, das aus

  • Haus- und Fachärzten,
  • Krankenhäusern,
  • geriatrische Kliniken und Rehaeinrichtungen,
  • Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflegeeinrichtung,
  • Apotheken und Sanitätshäusern,
  • Anbietern von Hausnotrufsystemen
  • modernem Wundmanagement
  • Seelsorger, usw.

besteht.

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