Leistungen

WIR NEHMEN UNS ZEIT FÜR SIE.

Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen und bieten Leistungen gemäß der Vorgaben der Pflege- und Krankenkassen an.

Wir sind ein  Pflegedienst mit Kassenzulassung und können mit unserem Versorgungsvertrag mit allen Pflege- und Krankenkassen direkt abrechnen. Auch eine Abrechnung mit privaten Pflege- und Krankenkassen, der Berufsgenossenschaft oder dem Sozialamt ist möglich.

Sie erhalten individuelle, Pflege begleitende Hilfeleistungen. 

Unser Ziel ist Ihre Selbstbestimmung. Das bedeutet für uns,

  • dass wir alle Leistungen anbieten, die für eine selbstbestimmte und individuelle Lebensführung unerlässlich sind.
  • dass wir Sie im Vorfeld ausführlich beraten und Ihren Pflegebedarf gemeinsam entwickeln.
  • dass wir mit allen Haus-und Fachärzten kooperieren.
  • dass wir – auf Ihren Wunsch- bestehende soziale und nachbarschaftliche Verbindungen einbeziehen.
  • dass wir Sie nicht mit den ganzen behördlichen Angelegenheiten allein lassen, sondern aktiv unterstützen (z. B. bei Antragstellung für die Pflegeversicherung)
  • dass Sie sich – trotz “fremder Menschen” in Ihrem Heim – einfach Zuhause fühlen

Selbstverständlich sind wir für unsere Kunden 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche über unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft erreichbar.

WISSENSWERTES ZU LEISTUNGEN DER AMBULANTEN PFLEGE

Grundsätzlich können Leistungen der Grundpflege (SGB XI) bei Patienten mit einer Pflegeeinstufung über die Pflegekassen abgerechnet werden, aber auch Patienten ohne Pflegeeinstufung können Grundpflegeleistungen in Anspruch nehmen und diese privat mit dem ambulanten Pflegedienst abrechnen.

Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (SGB V) werden in der Regel vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet. Auch hier besteht die Möglichkeit Leistungen privat mit dem Pflegedienst abzurechnen.

AMBULANTE PFLEGE (SGB XI) IM ÜBERBLICK

Pflegebedürftige Menschen, die in ihrem häuslichen Umfeld und vertrauter Umgebung durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können Sachleistungen im Rahmen der häuslichen Pflege, also die Grundpflege (Körperpflege, etc.) und hauswirtschaftliche Versorgung, bei einer Pflegekasse beantragen.

Dafür werden von den Pflegekassen folgende Höchstbeträge zur Verfügung gestellt:

  • Pflegegrad I: 125 Euro pro Monat
  • Pflegegrad II: 689 Euro pro Monat
  • Pflegegrad III: 1.298 Euro pro Monat
  • Pflegegrad IV: 1.612 Euro pro Monat
  • Pflegerad V: 1.995 Euro pro Monat

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit bei anerkannte Härtefällen bis zu 1.995 Euro monatlich zu erhalten, um die Dienstleistungen eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen.

HILFSMITTEL FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE

Die Pflegeversicherung bezahlt monatlich 40 Euro (derzeit 60 Euro, wegen der COVID-19 Pandemie) für verbräuchliche Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Mundschutz. Sollte ein durch einen ambulanten Pflegedienst betreuter Mensch weitere Hilfsmittel, wie zum Beispiel einen Rollator, ein Hausnotruf oder einen Lift benötigen, können diese Hilfsmittel vom behandelnden Arzt verschrieben und die Kosten über die Krankenkasse (teilweise) abgerechnet werden.

WIE BEANTRAGE ICH EINEN PFLEGEGRAD?

Grundsätzlich muss der Antrag zur Einstufung bzw. einer Höherstufung in einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt werden.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich. Am besten rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an, von dort erhalten Sie ein Antragsformular zugeschickt. Viele Pflegekassen bieten das Antragsformular auch auf deren Internetseite zum download zur Verfügung.

Die Pflegekasse erteilt im weitern Vorgehen dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). Dieser besucht Sie zu Hause und führt eine Begutachtung der Alltagssituation des zu Pflegenden durch. Sie erhalten vor der Begutachtung einen Brief mit einem Termin, sowie dem Namen des Gutachters.

Auf Wunsch begleiten wir Sie durch die Antragstellung und sind für Sie bei jedem Schritt an Ihrer Seite.

DAS SOLLTEN SIE WISSEN!

KANN ICH MIR AMBULANTE PFLEGE ÜBERHAUPT LEISTEN?

Wie viel Pflege in den eigenen vier Wänden tatsächlich kostet, ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. 

Haben Sie oder Ihr Angehöriger Pflegegrad, werden die meisten Kosten für die benötigten Pflegemaßnahmen, welche durch den Pflegedienst erbracht werden, bis zu einem gewissen Satz von der Pflegekasse übernommen (Budget der Pflegesachleistung im zutreffenden Pflegegrad). 

So kann eine Person mit Pflegegrad 1  Leistungen bis zu einem Betrag von 125 Euro pro Monat in Anspruch nehmen (Entlasstungsbetrag).

Bei Personen mit Pflegegrad 2 können Leistungen bis zu 689 Euro pro Monat in Anspruch genommen werden und bei Personen mit Pflegegrad 3 sogar bis zu 1.289 Euro pro Monat. 

Bei Pflegegrad 4 bis zu 1.612 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 1.995 Euro pro Monat.

Erst bei Überschreitung des Sachleistungsbetrags wird ein Eigenanteil fällig.

Zusätzlich haben Menschen mit den Pflegegraden 1 bis 5 einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dies dient der Entlastung von Angehörigen oder Pflegepersonen.

SIE HABEN FRAGEN ODER WÜNSCHEN EINE BERATUNG?

Sie erreichen uns unter

HELFENDE HELDEN – VERSORGT.DAHEIM.LEBEN

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