Angehörige

UNVERZICHTBAR FÜR EINE GUTE PFLEGE

Bei der Versorgung und Pflege müssen Sie nicht alles alleine stemmen – mit unserer Hilfe sind Sie nicht alleine gelassen! Die einfachste Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Pflegedienstes. Unsere Pflegekräfte kommen dann zum Pflegebedürftigen nach Hause und unterstützen Sie bei der Pflege, Betreuung und im Haushalt.

Seitens der Pflegeversicherung sind verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung eingerichtet:

Verhinderungspflege: Entlastung für die Pflegeperson

Wenn Angehörige oder eine ehrenamtliche Pflegeperson wegen Krankheit, eines Urlaubs oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert sind, können Sie eine Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Die Formulierung „oder aus anderen Gründen“ macht deutlich, dass neben Erholungsurlaub oder Krankheit noch andere Verhinderungsgründe in Betracht kommen. Dabei muss es sich jedoch um einen vergleichbar gewichtigen Grund handeln. Sinn und Zweck der Verhinderungspflege ist es, die Pflegeperson zu entlasten.

Um diese Zeiten zu überbrücken und den Pflegebedürftigen nicht in ein Pflegeheim geben zu müssen, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Für eine kurze Verhinderung, sollte  die stundenweise Verhinderungspflege beantragt werden. Dies bringt Ihnen einige Vorteile, die weiter unten genannt werden.

Oftmals werden nur ein paar Stunden Ersatzpflegekräfte benötigt. Sei es, dass ein Arztbesuch ansteht oder der Gang zum Friseur notwendig ist oder aber auch einfach mal ein Besuch im Theater oder ein Zusammentreffen mit Freunden möglich wird.

Verhinderungspflege – Das sind die Voraussetzungen

Die Verhinderungspflege kann ab Pflegegerad 2 genutzt werden. Eine Voraussetzung ist, dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger zuvor schon einmal sechs Monate gepflegt wurde, also eine sogenannte Vorpflegezeit nachgewiesen werden kann. Dabei ist jedoch nicht allein der Leistungsbeginn der Pflegeversicherung ausschlaggebend, auch ggf. bereits vorher erbrachte Pflegezeiten können relevant sein.

Pro Kalenderjahr stehen Ihnen für die Verhinderungspflege 1.612 Euro zur Verfügung. Diesen Betrag können Sie optional aus dem Betrag der Kurzzeitpflege von bis zu 806 Euro auf 2.418 Euro erhöhen.

Es gibt zwei Arten von Verhinderungspflege:

1.) Reguläre Verhinderungspflege

  • Diese dauert länger als 8 Stunden pro Tag.
  • Das Pflegegeld wird für die Zeit der Verhinderungspflege gekürzt.
  • Die Verhinderungspflege ist zeitlich begrenzt.

2.) Stundenweise Verhinderungspflege

  • Dauert pro Tag weniger als 8 Stunden.
  • Das Pflegegeld wird für diese Zeit nicht gekürzt (nicht angerechnet).
  • Ersatzpflege unter 8 Stunden wird nicht auf die regulären Verhinderungstage angerechnet.

Im Antrag auf Verhinderungspflege, den Sie von Ihrer Pflegekasse erhalten, geben Sie an, um welche Art der Verhinderungspflege es sich handelt. Der Antrag ist jedes Jahr neu zu stellen.

Die Ersatzpflege kann von uns, dem ambulanten Pflegedienst, jemand aus der Familie, dem Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft übernehmen.

Entlastungsbetrag – Angebote zur Unterstützung im Alltag

Neben der körperbezogenen Pflege gibt es für Pflegebedürftige viele weitere kleinere und größere Hürden im Alltag. 

Ihre Pflegeversicherung unterstützt Sie finanziell, wenn Sie zu Hause gepflegt werden. Den Ihnen zustehenden Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro können Sie bereits für einfachste Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen. 

Wir können den Entlastungsbetrag, da wir ein zugelassener Pflegedienst sind, mit der Pflegekasse abrechnen.

Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag bieten wir:

Betreuungsangebote: Begleitung bei der Freizeitgestaltung, wie Lesen, Gesellschaftsspiele, Kochen, Backen, …

Aktivierungsangebote: z. B. Spaziergänge, Beschäftigung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, …

Bei Angeboten zur Entlastung von Pflegenden geht es darum, den pflegenden Personen kleine Auszeiten zu ermöglichen. Unsere Pflegekräfte  begleiten die Pflegebedürftigen bei Aktivitäten außerhalb der häuslichen Umgebung, zum Beispiel zum Arzt oder zu einem Spaziergang.

Entlastungsangebote im Alltag sollen den Pflegebedürftigen helfen, mit den Herausforderungen des Alltags besser zurechtzukommen. Dabei geht es vor allem um Unterstützung bei der Haushaltsführung oder bei der Organisation von
Hilfeleistungen:

  • Wohnung / Haus reinigen
  • Zimmerpflanzen gießen
  • Haustiere versorgen
  • Einkäufe tätigen
  • Fahrdienste zum Arzt
  • Behörden- oder Botengänge
  •  
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HELFENDE HELDEN – VERSORGT.DAHEIM.LEBEN

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