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Körperpflege - 
Unterstützung bei der täglichen Hygiene und Grundversorgung

Die Körperpflege ist ein zentraler Bestandteil unserer Leistungen und umfasst alle Aufgaben, die Ihre persönliche Hygiene und tägliche Grundversorgung sicherstellen. Die Pflegeleistungen sind wichtig, um Ihr Wohlbefinden zu fördern und Ihre Gesundheit zu erhalten. Wir Unterstützen Sie dabei professionell und individuell, angepasst an Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Die Körperpflege umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die im Rahmen der Grundpflege erbracht werden. Diese Leistungen sind klar in Versorgungspaketen der Pflegekassen geregelt. Die Leistungen der Grundpflege (Körperpflege) können bei Pflegegrad 2 bis 5 im Rahmen der ambulanten Pflege über die Sachleistungen der Pflegekasse (§ 36 SGB XI) abgerechnet werden. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen zur Grund- und Körperpflege.

  • Teilwaschung des Körpers, z.B. Gesicht, Hände, Arme, Beine
  • Mund- und Zahnpflege, inkl. Prothesenpflege
  • Hautpflege durch eincremen bestimmter Körperbereiche
  • Vollständige Körperwäsche oder Duschen / Baden
  • Haarpflege (Waschen, Kämmen, Trocknen)
  • Mund- und Zahnpflege, inkl. Prothesenpflege
  • Hautpflege 
Behandlungspflege

Behandlungspflege - 
unsere Leistungen gemäß Verordnung häuslicher Krankenpflege

Die Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die von unserem speziell geschultem Pflegepersonal erbracht werden. Diese Leistungen werden ärztlich verordnet und individuell auf Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.

Die Leistungen der Behandlungspflege ergänzen die Grundpflege und tragen zu einer optimalen medizinischen Versorgung im häuslichen Umfeld bei. Bei ärztlich verordneten Maßnahmen der Behandlungspflege erfolgt die Kostenübernahme bei Genehmigung durch die Krankenkasse (§ 37 SGB V). Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen der Behandlungspflege.

  • Verabreichen von Tabletten, Tropfen oder Salben gemäß ärztlicher Anweisung.
  • Erinnerung an die regelmäßige Einnahme von Medikamenten
  • Fachgerechter Wechsel von Verbänden, einschließlich Wundversorgung.
  • Reinigung und Desinfektion der Wunde zur Förderung der Heilung.
  • Kontrolle und Dokumentation von Blutdruck und Blutzuckerspiegel.
  • Rückmeldung an den behandelnden Arzt bei auffälligen Werten.
  • Verabreichen von subkutanen Injektionen, zum Beispiel Insulin gemäß ärztlicher Verordnung.
  • Vorbereitung und Überwachung von Infusionen bei ärztlicher Anweisung.
  • An- und abhängen von Infusionen, parenterale Ernährung und Verabreichen von Medikamenten über den Port. 
  • Spülen des Ports zur Vermeidung von Verstopfungen.
  • Kontrolle des Ports auf mögliche Komplikationen wie Rötungen oder Schmerzen.
  • Reinigung und Desinfektion der PEG-Einstichstelle
  • Verabreichen von Sondennahrung, sowie Medikamenten
  • Spülen der PEG-Sonde vor und nach jeder Nutzung
  • PEG-Verbandswechsel
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen und Wechseln von Kompressionsverbänden 
  • Reinigung und Versorgung von künstlichen Darm- oder Harnausgängen
  • Wechseln und fachgerechte Entsorgung von Stomabeuteln
  • Pflege und Versorgung von Blasenkathetern 
  • Wechsel von Katheter und Urinbeutel

Betreuungsangebote-
Unterstützung für den Alltag und mehr Lebensqualität

Unsere Betreuungsangebote richten sich an Pflegebedürftige, die zusätzliche Unterstützung im Alltag benötigen. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern, soziale Kontakte zu fördern und Angerhörige zu entlasten.

Unsere Betreuungsangebote können flexibel gestaltet werden und richten sich nach den Bedürfnissen des zu Pflegenden und seinen Angehörigen. Sie dienen dazu den Alltag zu erleichtern und die Lebensfreude zu fördern. Alle Betreuungsleistungen können bei Pflegegrad 1 bis 5 über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) oder je nach Pflegegrad, im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen der Betreuungsangebote.

  • Gemeinsame Aktivitäten wie Spazierengehen, Brett- oder Kartenspiele
  • Begleitung bei Freizeitaktivitäten oder Arztbesuchen
  • Förderung von Hobbys und Interessen, zum Beispiel Malen oder Basteln
  • Gespräche und gemeinsame Zeit zur Förderung sozialer Kontakte 
  • Unterstützung bei der Kommunikation, zum Beispiel Telefonate mit Angehören
  • Unterstützung bei der zeitlichen und örtlichen Orientierung, insbesondere bei dementiellen Erkrankungen
  • Erinnerung an wichtige Termine oder alltägliche Abläufe
  • Strukturierung des Tages, um Sicherheit und Routine zu schaffen
  • Gedächtnistraining durch Spiele, Rätsel oder andere Übungen
  • Unterstützung bei der Orientierung und Konzentration durch angepasste Aktivitäten
  • Förderung von Wahrnehmung und Denkvermögen durch gemeinsame Gespräche und Aufgaben
Beratung

Beratung -
Unterstützung für Pflegeempfänger und Angehörige

Unsere Beratungsleistungen sind darauf ausgerichtet, Pflegeempfänger und ihre Angehörigen umfassend zu informieren, zu unterstützen, zu schulen und in allen Fragen rund um die Pflege zu begleiten. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu finden und die Qualität der Pflege sicherzustellen.

Die Beratungsgespräche nach §37.3 SGB XI werden von der Pflegekasse finanziert und sind für Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2 bis 5) verpflichtend. Weitere Beratungsleistungen können ebenfalls von der Pflegekasse übernommen werden. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen der Beratungsangeboten.

  • Regelmäßige Beratung für Pflegeempfänger, die Pflegegeld beziehen
  • Unterstützung bei der Sicherstellung einer hochwertigen häuslichen Pflege
  • Fachliche Hilfestellung und Tips zur Gestaltung des Pflegealltags
  • Information über Pflegeleistungen und Unterstützungsangebote
  • Unterstützung bei der Organisation der Pflege und Erstellung eines Pflegeplans
  • Beratung zur Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger
  • Empfehlung zu Hilfsmitteln, wie Rollstühlen, Pflegebetten oder Inkontinenzmaterial 
  • Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsmitteln bei der Pflegekasse
  • Beratung zur Anpassung des Wohnraums für eine barrierefreie Pflegeumgebung
  • Hilfestellung bei der Beantragung von Pflegeleistungen und Höherstufung des Pflegegrades
  • Beratung zu möglichen Zuschüssen, zum Beispiel für Entlastungsangebote oder Wohnraumanpassung
  • Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit Pflege- und Krankenkassen
  • Individuelle Schulungen zu pflegerischen Tätigkeiten im häuslichen Umfeld
  • Anleitung zur richtigen Durchführung von Grundpflege oder speziellen Behandlungspflegen
  • Tips zur Stressbewältigung und Selbstfürsorge für pflegende Angehörige
Hilfen im Alltag

Hilfen im Alltag -
Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben

Unsere Hilfen im Alltag erleichtern Pflegeempfängern die Organisation und Bewältigung täglich anfallenden Aufgaben und schaffen Entlastung für Angehörige. Ob hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkäufe oder Begleitung zu Terminen – wir passen unsere Unterstützung individuell nach Ihren Bedürfnissen an.

Die hauswirtschaftliche Versorgung sowie Einkäufe und Fahrten können über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) abgerechnet werden. Bei entsprechender Genehmigung durch die Pflegekasse können Sie auch als Teil der Sachleistungen genutzt werden.

  • Reinigung und Pflege des Wohnraums, zum Beispiel Staubsaugen, Wischen oder Abwaschen
  • Waschen, Trocknen und Bügeln von Kleidung und Bettwäsche
  • Müllentsorgung und Ordnung im Wohnraum schaffen
  • Pflanzenpflege im Innenbereich
  • Einkaufen von Lebensmitteln und notwendigen Alltagsgegenständen
  • Begleitung des Pflegeempfängers zum Einkaufen, um Selbstständigkeit zu fördern
  • Unterstützung bei der Planung und Auswahl der benötigten Produkte
  • Einkaufskasse: Angehörige können bei uns eine Einkaufskasse einrichten, in die Sie regelmäßig einzahlen. Aus diesem Guthaben erledigen wir zuverlässig die Einkäufe für den zu Pflegenden. Eine transparente Abrechnung wird dabei selbstverständlich gewährleistet
  • Organisation und Begleitung zu Arztbesuchen oder Therapieterminen
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit medizinischen Fachpersonal
  • Fahrdienste zu Behörden, Apotheken oder anderen wichtigen Terminen

Hausnotruf -
Sicherheit rund um die Uhr

Ein Hausnotrufsystem bietet Pflegeempfängern die Möglichkeit, jederzeit Hilfe zu rufen und dadurch sicher und selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und Nutzung eines Hausnotrufs.

Ein Hausnotrufsystem sorgt für zusätzliche Sicherheit und entlastet Angehörige, da schnelle Hilfe im Notfall jederzeit gewährleistet ist. Die Mietkosten für den Hausnotruf können bei vorliegen eines Pflegegrades über die Pflegekasse gemäß §45e SGB XI übernommen. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit über uns eine Hausnotrufbereitschaft an. Im Falle eines pflegerischen Notfalls kommen unsere Mitarbeiter zum zu Pflegenden vor Ort und leisten Hilfe.

  • Unterstützung bei der Beantragung der Kostenübernahme durch die Pflegekasse
  • Hilfe bei der Installation und Inbetriebnahme des Hausnotrufsystems
  • Einweisung in die Nutzung und Beantwortung von Fragen
  • Übernahme der Rufbereitschaft durch unseren Pflegedienst, um im Notfall schnell und zuverlässig Hilfe zu leisten
  • Direkte Verbindung zu unserem Pflegepersonal, das bei Bedarf rund um die Uhr alarmiert werden kann
  • Sicherstellung, dass im Ernstfall sofort die notwendigen Schritte eingeleitet werden, zum Beispiel Erste-Hilfe-Maßnahmen oder Benachrichtigung von Angehörigen
  • Angehörige können bei uns eine Hausnotrufkasse einrichten, in die sie regelmäßig einzahlen. Daraus werden anfallende Kosten für den Hausnotruf beglichen, um eine reibungslose Versorgung sicherzustellen. Eine transparente Abrechnung wird gewährleistet.
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