Die Körperpflege ist ein zentraler Bestandteil unserer Leistungen und umfasst alle Aufgaben, die Ihre persönliche Hygiene und tägliche Grundversorgung sicherstellen. Die Pflegeleistungen sind wichtig, um Ihr Wohlbefinden zu fördern und Ihre Gesundheit zu erhalten. Wir Unterstützen Sie dabei professionell und individuell, angepasst an Ihre persönlichen Bedürfnisse.
Die Körperpflege umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die im Rahmen der Grundpflege erbracht werden. Diese Leistungen sind klar in Versorgungspaketen der Pflegekassen geregelt. Die Leistungen der Grundpflege (Körperpflege) können bei Pflegegrad 2 bis 5 im Rahmen der ambulanten Pflege über die Sachleistungen der Pflegekasse (§ 36 SGB XI) abgerechnet werden. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen zur Grund- und Körperpflege.
Die Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die von unserem speziell geschultem Pflegepersonal erbracht werden. Diese Leistungen werden ärztlich verordnet und individuell auf Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Die Leistungen der Behandlungspflege ergänzen die Grundpflege und tragen zu einer optimalen medizinischen Versorgung im häuslichen Umfeld bei. Bei ärztlich verordneten Maßnahmen der Behandlungspflege erfolgt die Kostenübernahme bei Genehmigung durch die Krankenkasse (§ 37 SGB V). Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen der Behandlungspflege.
Unsere Betreuungsangebote richten sich an Pflegebedürftige, die zusätzliche Unterstützung im Alltag benötigen. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern, soziale Kontakte zu fördern und Angerhörige zu entlasten.
Unsere Betreuungsangebote können flexibel gestaltet werden und richten sich nach den Bedürfnissen des zu Pflegenden und seinen Angehörigen. Sie dienen dazu den Alltag zu erleichtern und die Lebensfreude zu fördern. Alle Betreuungsleistungen können bei Pflegegrad 1 bis 5 über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) oder je nach Pflegegrad, im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen der Betreuungsangebote.
Unsere Beratungsleistungen sind darauf ausgerichtet, Pflegeempfänger und ihre Angehörigen umfassend zu informieren, zu unterstützen, zu schulen und in allen Fragen rund um die Pflege zu begleiten. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu finden und die Qualität der Pflege sicherzustellen.
Die Beratungsgespräche nach §37.3 SGB XI werden von der Pflegekasse finanziert und sind für Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2 bis 5) verpflichtend. Weitere Beratungsleistungen können ebenfalls von der Pflegekasse übernommen werden. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen der Beratungsangeboten.
Unsere Hilfen im Alltag erleichtern Pflegeempfängern die Organisation und Bewältigung täglich anfallenden Aufgaben und schaffen Entlastung für Angehörige. Ob hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkäufe oder Begleitung zu Terminen – wir passen unsere Unterstützung individuell nach Ihren Bedürfnissen an.
Die hauswirtschaftliche Versorgung sowie Einkäufe und Fahrten können über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) abgerechnet werden. Bei entsprechender Genehmigung durch die Pflegekasse können Sie auch als Teil der Sachleistungen genutzt werden.
Ein Hausnotrufsystem bietet Pflegeempfängern die Möglichkeit, jederzeit Hilfe zu rufen und dadurch sicher und selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und Nutzung eines Hausnotrufs.
Ein Hausnotrufsystem sorgt für zusätzliche Sicherheit und entlastet Angehörige, da schnelle Hilfe im Notfall jederzeit gewährleistet ist. Die Mietkosten für den Hausnotruf können bei vorliegen eines Pflegegrades über die Pflegekasse gemäß §45e SGB XI übernommen. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit über uns eine Hausnotrufbereitschaft an. Im Falle eines pflegerischen Notfalls kommen unsere Mitarbeiter zum zu Pflegenden vor Ort und leisten Hilfe.
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